Ausschreibung Winterpokal 2019/2020 (Leihkartserie)
ROK KART RACING e. V. im DMV

 

 

Präambel

ROK-KART-RACING e.V. im DMV schreibt zur Förderung des Jugend- und Breitensports den
Winterpokal 2019 / 2020 aus.

1. Teilnehmer

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen ab 7 Jahren, sofern es die Vorschriften der

jeweiligen Kartbahn zulassen und die Kenntnisse für den Motorsport in Theorie und Praxis

bei den Teilnehmern vorhanden sind.

Die Entscheidung über die Zulassung obliegt dem Veranstalter in Absprache mit dem Rennleiter,

den Schiedsrichtern und dem Bahnbetreiber.  Eine Lizenz ist nicht vorgeschrieben.

Wir behalten uns eine Stichprobenprüfung des Geburtsjahrgangs vor.

 

Das Tragen eines Integralhelmes mit Visier, körperbedeckender Kleidung, geeigneten

Schuhen und Handschuhen ist vorgeschrieben. Das Tragen eines Overalls wird empfohlen.

2. Karts

Alle Veranstaltungen werden auf Leihkarts gefahren.

Es sind nur Viertakt-Karts zugelassen, die von der jeweiligen Kartbahn für den Leihkartbetrieb verwendet werden.

3. Haftung / Haftungsverzicht

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die

alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen

benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit der Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche

jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zum ROK-KART-RACING
Winterpokal 2019 / 2020 entstehen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Er gilt für Ansprüche aus jeglichen Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatz-

ansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubte Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
 

4. Nenngeld

Das Nenngeld je Veranstaltung beträgt 45,00 €

5. Anzahl der Karts je Strecke

Je nach Streckenlänge und Breite werden je Gruppe die vom Bahnbetreiber zugelassene Anzahl von
Karts auf die Strecke gelassen.

 

6. Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung unterteilt sich in:

 

Fahrerbesprechung

 

10 Minuten Zeittraining

 

20 Minuten Rennen bzw.

 

bei Doppelveranstaltungen

 

8 Minuten Training und

 

2 Rennen über 15 Minuten

 

Zum Rennen werden die Karts jeweils verlost, nach Vorgabe des Bahnbetreibers.
 

Ausnahme:

Es werden auch bestimmte Karts verwendet, in die besonders kleine Teilnehmer passen.

Diese werden dann vorher nach Absprache zwischen dem Rennleiter, dem Bahnbetreiber und den
Schiedsrichtern zugeteilt.

Die Startzuteilung und Startaufstellung zu den Rennen erfolgt, nachdem alle Teilnehmer ihr

Training absolviert haben, entsprechend der schnellsten Trainingsrunde.

(Beispiel 20 Teilnehmer: Es werden zwei Trainingsgruppen a 10 Karts gebildet.
Die Aufteilung des A-Finales bzw. B-Finales erfolgt wie folgt:

A-Finale : Trainingsschnellster bis Zehnter

B-Finale : Trainingselfter bis Zwanzigster

 

Die genaue Regelung wird bei jeder Veranstaltung bei der Fahrerbesprechung bekannt

gegeben.

 

Die Rennen werden je nach Bahn stehend oder rollend gestartet. Die genaue Regelung wird

bei jeder Veranstaltung bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben.

 

Bei Mobikart ist eine Mindestgröße von 130 cm vorgeschrieben.

 

7. Zeitplan

 

siehe Kurzausschreibung

8. Termine

 

siehe Kurzausschreibung

 

 

9. Punktevergabe

 

Gemäß der als Anlage I beigefügten Punktetabelle.

 

Die zu erreichende Punktzahl orientiert sich nach der jeweiligen Starterzahl je Klasse an dem Renntag.

 

9a. Punktausgleich

 

Sollte der Fall eintreten, dass ein Fahrer aus sicherheits- oder größentechnischen Gründen nicht in seiner
eigentlichen Klasse starten kann, so wird in Absprache mit der Rennleitung ein Start in der für den Fahrer
passenden Klasse genehmigt. Der Fahrer wird dann für die Tagesveranstaltung in dieser Klasse gewertet.
Für die Saisonwertung wird der Fahrer weiterhin in seiner altermäßig angestammten Klasse gewertet.
Der Fahrer erhalt für die Saisonwertung die Punkte, die er an dem Tag erfahren hat.
Ein weitergehender Punktausgleich ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Preise

 

Je Veranstaltung erhalten mindestens die ersten Drei je Klasse Pokale.

Bei der Siegerehrung der Gesamtwertung nach der letzten Veranstaltung erhalten mindestens die ersten
Fünf der Gesamtwertung je Klasse Pokale.

Um in der Gesamtwertung berücksichtigt zu werden muss mindestens an fünf Rennen teilgenommen werden,
also das entsprechende Nenngeld bezahlt sein und in der 
Qualifikation am Start gewesen sein.

Sowie bei der letzten Veranstaltung vor Ort zu sein, bzw. sich vorher abzumelden.

Evtl. kurzfristige Änderungen behalten wir uns vor.

Ist der Platzierte bei der Siegerehrung nicht anwesend (unentschuldigt), besteht kein Anspruch
auf Herausgabe des Pokals.

 

11. Flaggen

 

Gemäß DMSB Rundstreckenreglement, Ausnahme die gelben Flaggen können auch durch

gelbes Rundumlicht ersetzt werden.

Genaue Flaggenerklärung siehe Anlage II zur Rahmenausschreibung.

 

12. Strafen

 

Bei einem Frühstart wird der Teilnehmer im Rennergebnis um drei Plätze zurückgestuft.

Bei unsportlichen Verhalten erhält der Teilnehmer eine Verwarnung, im Wiederholungsfall

im selben Rennen, bzw. Training erfolgt mindestens eine Zurückstufung.

Tritt der Wiederholungsfall drei Runden vor Schluss ein, wird der Teilnehmer zurückgestuft.

Bei Überholen unter gelber Flagge (Gelbes Rundumlicht) erfolgt ebenfalls mindestens eine Zurückstufung.

 

Bei grob unsportlichen Verhalten auf und neben der Strecke erfolgt der Ausschluss von der

Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann eine Sperre für die gesamte Serie ausgesprochen

werden.

Die Strafen werden nach Rücksprache zwischen den Streckenposten, Schiedsrichtern und der Rennleitung ausgesprochen.

13. Defekt


Sollte ein Kart durch Defekt auf der Rennstrecke liegen bleiben, so muss der Fahrer in seinem Kart sitzenbleiben, außer er wird durch die Streckenposten oder das Bahnpersonal

aufgefordert auszusteigen. Erst dann darf der Fahrer nach Anweisung der Streckenposten oder des
Bahnpersonals das Kart wechseln. Hierbei ist der Transponder am havarierten Kart

mitzunehmen und am neuen Kart einzusetzen. Durch Nichttauschen des Transponders verursachte Fehler
in der Zeitmessung sind dem Fahrer anzulasten.

Sollte die Rennleitung, die Streckenposten oder das Bahnpersonal ein Defekt am Kart feststellen,
welchen der jeweilige Fahrer nicht bemerkt, so kann das jeweilige Kart durch
Anzeigen der Kartnummer
und der schwarzen Flagge mit orangen Punkt in die Boxengasse
beordert werden. Der jeweilige Fahrer
hat mit seinem Kart umgehend die nächste Möglichkeit zu nutzen, in die Boxengasse zu einem
Karttausch zu fahren. Geschieht dies nicht, erfolgt der Wertungsausschluss. Hierbei ist der Transponder
am havarierten Kart mitzunehmen und am neuen Kart einzusetzen. Durch Nichttauschen des
Transponders verursachte Fehler in der Zeitmessung sind dem Fahrer anzulasten.

14. Kartwechsel


Die Karts sind für jedes Rennen mit ausreichend Benzin versorgt und haben alle den gleichen Luftdruck. Veränderungen am Luftdruck dürfen nur durch das Streckenpersonal durchgeführt werden.

Für jedes Rennen stehen Ersatzkarts zur Verfügung.

Das zugeloste Kart wird nur bei erkennbaren technischen Mängeln nach Rücksprache mit dem Rennleiter, dem Personal des Bahnbetreibers und den Schiedsrichtern getauscht.

 

15. Rennleitung

Anweisungen der Rennleitung, der Streckenposten und des Bahnpersonals sind unbedingt
Folge zu leisten. Nichtbefolgen der Anweisungen werden mit einer Verwarnung geahndet im besonders schweren Fall auch mit Wertungsausschluss.

Die Rennleitung setzt sich wie folgt zusammen:

·         Rennleiter, stellv. Rennleiter

·         Streckenposten

·         Schiedsrichter (werden von der jeweiligen Bahn und / oder dem Veranstalter gestellt,
          mind. 1)

 

16. Proteste

Proteste müssen bis jeweils 10 Minuten nach der jeweiligen Training Sitzung oder den Rennen beim Rennleiter oder den Schiedsrichtern schriftlich eingereicht werden.

Proteste werden vor Ort endgültig und abschließend entschieden.

Proteste gegen die Zeitnahme sind nicht möglich.

Die Protestgebühr beträgt 50,00 Euro und wird bei erfolgreichem Protest zurückerstattet.

 

17. Schlussbestimmungen

Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des

Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte und Funktionäre ist Folge zu leisten.

 

ROK-KART-RACING e.V. im DMV
Vorstand



Stand: September 2019

 

Anlagen: Punktetabelle / Flaggenerklärung

 

 

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